Versteigerungsbedingungen (PDF-Download)

1. Die Versteigerung erfolgt im Namen und für Rechnung ihrer Auftraggeber (Einlieferer) in der Reihenfolge des Katalogangebotes. Die Versteigerungsware ist nach dem Nummernverfahren gekennzeichnet.

2. Der Versteigerer handelt im Auftrag des Veranstalters.

3. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern zu verneinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge zu versteigern oder zurückzuziehen, sowie bestimmte Personen von der Versteigerung auszuschließen und schriftliche Gebote zurückzuweisen.

4. Die Besichtigung und Prüfung erfolgt vor der Versteigerung; die Angabe von Ort und Zeit ist aus dem Katalog ersichtlich. Das Versteigerungsgut wird versteigert wie besichtigt. Die Gegenstände sind nach besten Wissen und Gewissen im Katalog beschrieben. Die Katalogbeschreibung ist keine zugesicherte Eigenschaft gem. 459 ff BGB. Eine Haftung des Veranstalters sowie des Versteigerers ist ausgeschlossen, spätere Beanstandungen, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes, können nicht berücksichtigt werden. Die Ware ist, soweit nicht ausdrücklich angegeben, nicht auf Funktion geprüft.

5. Gebote sind schriftl. oder mündl. In Euro anzugeben. Schriftl. Gebote müssen spätestens um 12 Uhr am Vortag der Auktion vorliegen. Die Mindeststeigerung erfolgt in ca. 10%-Schritten. Der Versteigerer kann andere Steigerungsraten zulassen oder festsetzen. Die im Katalog genannten Preise sind Mindestpreise (Untergebote können nicht berücksichtigt werden). Telefongebote sind ab einem Schätzpreis von 200,- Euro möglich. Als Telefonbieter bieten Sie automatisch den Limitpreis. Die in Klammern stehenden Preise sind Schätzpreise und dienen lediglich der Orientierung.

6. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein Übergebot abgegeben wird. Meinungsverschiedenheiten sind sofort geltend zu machen; in diesem Fall erfolgt ein erneuter Ausruf. Bei mehreren gleichhohen Vorgeboten zählt das zuerst eingegangene Gebot. Mit dem Zuschlag kommt zwischen dem Einlieferer, der durch den Versteigerer vertreten wird, und dem Bieter, dem der Zuschlag erteilt worden ist, ein Kaufvertrag zustande.

7. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit der Erteilung des Zuschlages geht die Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar an den Erwerber über; es ist Sache des Käufers, sich gegen die Risiken von Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung der betreffenden Objekte durch Abschluss einer Versicherung zu schützen.

8. Der Eigentumsübergang erfolgt erst nach Zahlung. Ein Anspruch der Herausgabe der ersteigerten Lose besteht erst nach vollständiger Kaufpreisbegleichung. Die Verwahrung des ersteigerten Gutes erfolgt auf Gefahr des Erwerbers.

9. Anwesende Bieter haben am Tag der Versteigerung dem Versteigerer oder einem Bevollmächtigten den Zuschlagspreis, Aufgeld und Mehrwertsteuer bar oder per Scheck zu zahlen. Fernbieter erhalten eine Rechnung über den Zuschlagspreis, Aufgeld, eventueller Telefonkosten und Mehrwertsteuer, die mit Zusendung fällig wird. Der Versand erfolgt nach Erhalt der Zahlung auf Gefahr und zu Lasten des Erwerbers. Die Kosten für Porto und Verpackung werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Transportversicherung und Sperrgut wird nach den tatsächlichen Gebühren berechnet.



10. Auf den Zuschlag wird ein Aufgeld i.H. v. 17% zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer erhoben (insgesamt 20,23%). Die auf die Provision und Nebenkosten anfallende Mehrwertsteuer wird gesondert in Rechnung gestellt. Rechnungserstellung während der Auktion bedarf der Nachprüfung wegen Überlastung; Irrtum bleibt vorbehalten.

11. Reklamationen bei offen zutage tretenden Fehlern müssen innerhalb von 14 Tagen nach der Auktion beim Veranstalter eingegangen sein. Dies setzt natürlich eine sofortige und pünktliche Zahlung voraus. Der Veranstalter ist berechtigt, den Käufer mit allen Reklamationen an den Einlieferer zu verweisen. Bei anerkannten Reklamationen hat der Ersteigerer Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises und der Provision, weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerät ein Erwerber in Zahlungsverzug und kann folglich seine Beschwerden nicht innerhalb der 14-Tagefrist geltend machen, ist eine Reklamation ausgeschlossen, da eine pünktliche Abrechnung mit dem Einlieferer erfolgt.

12. Zahlt der Erwerber nicht fristgerecht, werden nach Ablauf von 30 Tagen Zinsen i.H. v. je 1,5% je angebrochenen Monat und Lagerkosten von 30,- Euro je Monat berechnet. Der Käufer haftet auch ohne Mahnung für jeden dadurch entstandenen Schaden. Er verliert jegliche Rechte aus dem Zuschlag, der Gegenstand wird auf seine Kosten neu versteigert, er haftet für den Ausfall und hat keinen Anspruch auf den Mehrerlös. Der Veranstalter ist berechtigt, einen Schadensersatz wegen Nichterfüllung i.H. v. 25% des Zuschlagpreises pauschal zu verlangen. (wegen entgangener Einlieferer- und Käuferprovisionen), der Nachweis erhöhter Aufwendungen bleibt vorbehalten.

13. Der Veranstalter ist berechtigt, die Kaufgelder, Kaufgeldrückstände und/oder Nebenleistungen in fremdem Namen einzuziehen oder einzuklagen.

14. Schadenersatzansprüche gegen den Veranstalter sowie den Versteigerer, sei es aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung, Verschuldung bei Vertragsschluss, aus unerlaubter Handlung sowie die Haftung für Schäden, die durch die ersteigerte Ware entstehen, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder durch grob fahrlässiges Handeln hervorgerufen worden ist.

15. Vorstehende Bedingungen gelten auch für den Nachverkauf.

16. Jeder Besucher haftet für den von ihm verursachten Schaden. Der Veranstalter übt gemeinsam mit dem Versteigerer in jedem Raum das Hausrecht aus und der Veranstalter behält sich vor, Personen ohne Angabe von Gründen von der Besichtigung oder Versteigerung auszuschließen.

17. Die Abgabe eines mündl. Oder schriftl. Gebotes bedeutet die Anerkennung dieser Versteigerungsbedingungen.

18. Erfüllungsort und Gerichtsstand, auch für Mahnsachen ist für beide Teile Friedrichsdorf, Amtsgericht Bad Homburg.

19. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.

Friedrichsdorf, November 2015